Gedächtnisallee 5
D-92696 Flossenbürg

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist die Gedenkstätte montags geöffnet?

Ja, die KZ-Gedenkstätte Flossenbürg ist täglich geöffnet, auch an Feiertagen (außer an Weihnachten, Silvester und Neujahr). Von März bis November sind die Ausstellungen von 9.00 bis 17.00 Uhr geöffnet, von Dezember bis Februar von 9.00 bis 16.00 Uhr. 

Wann finden Führungen in der Gedenkstätte statt?

Öffentliche Führungen finden von April bis November jeweils samstags, sonntags und an Feiertagen um 14.00 Uhr statt. Im Juli und August gibt es mittwochs um 14.00 Uhr einen zusätzlichen Rundgang. Von Dezember bis März finden öffentliche Führungen nur sonntags um 14.00 Uhr statt. 

Was muss ich in der Gedenkstätte beachten?

Die KZ-Gedenkstätte Flossenbürg ist auch ein Friedhof. Dies erfordert von allen Besucherinnen und Besuchern eine Rücksichtnahme auf die Totenruhe und auf die Gefühle anderer BesucherInnen des Ortes. Unter ihnen sind auch Überlebende und Angehörige ehemaliger Häftlinge.

Wo kann ich an der Gedenkstätte parken?

Wir haben zwei große Parkplätze (P1, P2), auf denen Sie ohne Zeitbeschränkung parken können. Alle Parkplätze sind kostenlos. An der ehemaligen Kommandantur gibt es einige Parkplätze, bei denen die Parkzeit auf zwei Stunden beschränkt ist. Für Menschen mit Behinderung stehen vor der Kommandantur und beim Museumscafé jeweils zwei Parkplätze zur Verfügung. 

Gibt es Ladesäulen für E-Autos?

Ja, auf dem oberen Parkplatz P2 stehen Ihnen vier Ladesäulen zur Verfügung. 

Kann ich mit dem Wohnmobil an der Gedenkstätte parken?

Auf dem großen Parkplatz P1 können Sie gerne ein bis zwei Tage mit Ihrem Wohnmobil parken. Es gibt allerdings keinen Strom- oder Wasseranschluss. Wir empfehlen den etwa fünf Minuten entfernten Campingplatz am Gaisweiher, der in den Sommermonaten aber oftmals ausgebucht ist. 

Sind Hunde in der Gedenkstätte erlaubt?

Da das Gedenkstättengelände ein Friedhof ist, sind ausschließlich Assistenzhunde gestattet. Im Museumscafé sind Vierbeiner herzlich willkommen. Dort können Sie eine Pause einlegen und Ihr Hund bekommt eine Erfrischung. 

Darf ich in der Gedenkstätte fotografieren?

Nichtkommerzielle Film- und Fotoaufnahmen auf dem Außengelände und in den Ausstellungen sind für private Zwecke gestattet.
Die Verwendung von Drohnen sowie das Filmen oder Fotografieren von Rundgängen und Seminaren ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Verwaltung der Gedenkstätte gestattet. Bitte wenden Sie sich hierfür an presse@gedenkstaette-flossenbuerg.de

Darf ich mit einer Drohne über das Gelände fliegen?

Die Nutzung einer Drohne ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Gedenkstätte erlaubt. Bitte wenden Sie sich an presse@gedenkstaette-flossenbuerg.de 

Wie bekomme ich Informationen zur Geschichte des KZ Flossenbürg?

Eine Einführung bieten diese Website, unsere Veröffentlichungen sowie ein Besuch der Ausstellungen. Spezielle Anfragen richten Sie bitte an unser Archiv.

Wie bekomme ich Informationen zu den Häftlingen des KZ Flossenbürg?

Die zweite Ebene der Ausstellung »Konzentrationslager Flossenbürg 1938-1945« ist der Geschichte der Häftlinge gewidmet. Im Archiv können Sie detaillierte Auskunft zu einzelnen Personen erhalten.

Wie viel Zeit muss man für einen Gedenkstättenbesuch einplanen?

Ein geführter Rundgang über das Gelände dauert etwa zwei Stunden. Für die beiden Dauerausstellungen muss man jeweils etwa eine Stunde rechnen. Ab Herbst 2025 zeigen wir eine neue Installation im Untergeschoss der Ausstellung "Konzentrationslager Flossenbürg 1938-1945". Diese dauert ca. 20 Minuten. 

Gibt es einen Audioguide?

Aktuell bieten wir keine Audioguides an. Die Ausstellungen und die Tafeln im Außengelände sind in deutscher und englischer Sprache zu sehen. 

Ab welchem Alter kann man die Gedenkstätte besuchen? Kann ich meine Kinder mitnehmen?

Wir empfehlen den Besuch der Gedenkstätte ab 12 Jahren. In der Ausstellung sind einige Fotos und Videos zu sehen, die für Kinder verstörend sein können. Sollten Sie jedoch mit Ihrer Familie den Besuch vorbereiten, ihre Kinder eng begleiten und kleinere Ausstellungsbereiche aussparen, können Sie auch mit jüngeren Kindern einen interessanten Besuch erleben. Es finden keine Alterskontrollen statt.  

Welche Kleidung soll ich tragen?

Bitte tragen Sie Kleidung, die in der Gedenkstätte angemessen ist und in der Sie sich wohlfühlen. Das Tragen von Kleidungsstücken und Symbolen, deren Herstellung und Vertrieb im rechtsextremen Spektrum anzusiedeln sind, ebenso wie das Tragen von Kleidungsstücken oder Symbolen, die nach objektiver Betrachtung den Grundwerten und dem Stiftungszweck wiedersprechen, ist verboten. Es ist auch verboten, Fahnen, Transparente, Aufnäher, Kleidungsstücke oder Körperschmuck zu tragen oder mitzuführen, deren Aufschrift geeignet sind, Dritte aufgrund von Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Alter, körperlicher Beeinträchtigung, körperlicher Erscheinung oder sexuellen Orientierung zu erniedrigen oder zu demütigen oder deren Aufschrift Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigen.

Wo kann man Gedenkveranstaltungen oder Gottesdienste abhalten?

Für Gedenkveranstaltungen und Gottesdienste stehen in der Gedenkstätte verschiedene Örtlichkeiten zur Verfügung: die Kapelle »Jesus im Kerker«, die jüdische Gebets- und Gedenkstätte, die Gedenkanlage »Tal des Todes« sowie der Hof des ehemaligen Arrestbaus. Bitte melden Sie Ihre Veranstaltung bei uns an über information@gedenkstaette-flossenbuerg.de